Seitenbereiche

Kompetenz in
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung,
Rechtsfragen und Betriebswirtschaft

LPS – Ihr Partner in Eschborn

Inhalt

Gewinne und Verluste mit Kryptowährungen

/aktuelles/news/

Bitcoin & Co.

Kryptowährungen erfreuen sich stetiger Beliebtheit. Dieser Umstand hat zwischenzeitlich auch die Finanzverwaltung zur Klärung wichtiger steuerlicher Fragen veranlasst. Die steuerliche Behandlung von Kryptogeschäften betrifft einerseits die Einkommensteuer, andererseits die Umsatzsteuer.

Einkommensteuer

Zur einkommensteuerlichen Behandlung erklärt das Finanzministerium Hamburg (11.12.2017, S 2256 - 2017/003-52) Folgendes: Erwerb und Veräußerung von Bitcoins und anderen Kryptowährungen stellten ein privates Veräußerungsgeschäft dar. Gewinne oder Verluste sind daher als sonstige Einkünfte zu versteuern, wenn Erwerb und Veräußerung innerhalb eines Jahres stattfanden. Voraussetzung ist, dass die Bitcoins nicht selbst generiert wurden. Werden Bitcoins und andere Kryptowährungen als Zahlungsmittel eingesetzt, gilt dieses als Veräußerung der Bitcoins. Damit liegt ebenfalls ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Als Veräußerungspreis ist der Wert der im Gegenzug erhaltenen Ware oder Dienstleistung anzusetzen. Werden Bitcoins und andere Kryptos in mehreren Tranchen erworben, gilt hinsichtlich der Anschaffungskosten die First-In First-Out-Methode.

Umsatzsteuer

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin-Geschäften hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Schreiben (vom 27.2.2018, III C 3 - S 7160-b/13/1000) unter Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (vom 22.10.2015) Folgendes bestimmt: Der Tausch von konventionellen Währungen in Bitcoins und umgekehrt ist eine umsatzsteuerfreie steuerbare sonstige Leistung (§ 4 Nr. 8 Buchst. b Umsatzsteuergesetz-UStG). Die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel ist nicht steuerbar.

Stand: 26. März 2018

Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com

Über uns: LPS ist eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungssozietät mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main. Bei Fragen zu unseren Inhalten und Leistungen würden wir uns über Ihre Nachricht freuen.

Erscheinungsdatum:

LPS Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt GbR

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.