Seitenbereiche

Kompetenz in
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung,
Rechtsfragen und Betriebswirtschaft

LPS – Ihr Partner in Eschborn

Inhalt

Private Veräußerungsgeschäfte

/aktuelles/news/

Private Veräußerungsgeschäfte 

Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 i.V.m § 23 Einkommensteuergesetz/EStG) sind bei Veräußerung anderer Wirtschaftsgüter mit Ausnahme von Immobilien dann gegeben, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Bei Immobilien gilt eine Mindestbehaltefrist von 10 Jahren.

Freigrenze

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, die im Kalenderjahr weniger als € 600,00 betragen haben, sind nach aktueller Rechtslage steuerfrei. Die Freigrenze soll nach Plänen der Bundesregierung (Wachstumschancengesetz § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG E) ab 2024 auf € 1.000,00 angehoben werden. Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, steht die Freigrenze jeweils einzeln zu.

Stand: 25. Oktober 2023

Bild: sommart - stock.adobe.com

Über uns: LPS ist eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungssozietät mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main. Bei Fragen zu unseren Inhalten und Leistungen würden wir uns über Ihre Nachricht freuen.

Erscheinungsdatum:

LPS Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt GbR

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.