Wir bieten Ihnen Antworten für alle rechtlich relevanten Fragestellungen in Ihrem Unternehmen an und beraten Sie bei Vertragsabschlüssen wie auch vor Gericht.
Nachfolgend finden Sie die Bereiche, in denen wir Sie insbesondere unterstützen können:
Erbrecht & Testamente
Für eine umfassende Beratung in diesem Bereich können wir unsere Fachkenntnisse im Steuerrecht, Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht einbringen.
Wir beraten Privatpersonen sowie Unternehmer zum Beispiel bei:
Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen und vorweggenommenen Erbfolgen
Gestaltung von Familiengesellschaftsverträgen
Umstrukturierung von Familiengesellschaften zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge
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