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Testamentsvollstreckung
Auf Wunsch unserer Mandanten übernehmen wir die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers. Unsere Tätigkeit als Testamentsvollstrecker beinhaltet vor allem die:
- Abwicklungstestamentsvollstreckung
- Verwaltungstestamentsvollstreckung
Die Abwicklungstestamentsvollstreckung beinhaltet die Erbauseinandersetzung nach den Vorgaben des Erblassers. Dies ist eine zwingende Aufgabe, wenn eine Vielzahl von Erben vorhanden ist und der/die Erblasser(in) eine unparteiliche, zügige und fachkompetente Erbregelung unter Wahrung des Familienfriedens sicherstellen wollen.
Die Verwaltungstestamentsvollstreckung ist sinnvoll, wenn dadurch der Lebensunterhalt von Erben sichergestellt werden soll, die aufgrund von Minderjährigkeit, Suchtabhängigkeit, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, das ererbte Vermögen wirtschaftlich zu verwalten oder aber das Vermögen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden soll. Die Beauftragung mit einer Verwaltungstestamentsvollstreckung ergibt sich aus besonderen und in der Regel schwierigen Situationen, deren Lösung uns üblicherweise aufgrund einer langjährigen vertrauensvollen und sehr persönlichen Betreuung übertragen wird.